Beschluss:

 

  1. Im Rahmen der Parkgebührenverordnung soll geregelt werden, dass in der Nebensaison (01.10. – 30.04. eines Kalenderjahres in Anlehnung an die Regelung in der Satzung zur Erhebung von Kurabgaben) für eine Pauschale von 2,00 € eine Höchstparkzeit an allen gebührenpflichtigen Plätzen mit einer Höchstparkdauer von 12 Stunden gelten soll.

 

  1. Für die übrige Zeit gelten die in der Anlage zum Protokoll festgelegten Regelungen.

 

  1. E-Fahrzeuge sollen saisonübergreifend grundsätzlich 2 Std. frei parken.

 

  1. Es besteht Einvernehmen, dass jedenfalls für die Parkstraße einschließlich des Stiches zum Erholungszentrum die Beschaffung von mindestens 3 Parkscheinautomaten erforderlich sein wird.

 

  1. Eine Umsetzung ist bis zum Beginn der Saison in 2019 anzustreben.

 


Herr Wenzel führt in die Thematik ein und geht dabei auch auf die Vorberatungen im Finanzausschuss ein. Er nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die allen Mitgliedern im Nachgang zur Sitzung des Finanzausschusses zugegangene Vorlage, die der Beschlusslage im FWA entspricht.

 

Herr Petrowski erläutert für die CDU-Fraktion, dass es keine Zustimmung geben werde. Auslöser sei insbesondere die Einbeziehung der Parkstraße. Er geht von einer Schädigung der Geschäfte aus und beantragt jetzt schon namentliche Abstimmung.

 

Frau Kleinfeld entgegnet dem. Auch Herr Meggle kritisiert, dass es im Vorwege keine Äußerungen der CDU gegeben habe. Außerdem gebe es genügend freie Parkplätze im Unterdorf.

 

Herr Fleischfresser stimmt dem Vorschlag zu. Er kann, anders als von der CDU vermutet, keinen Vergleich zu Preetz erkennen. Er weist auf die Bedeutung als „Kurort“ hin. In vergleichbaren Orten gäbe es ähnliche Regelungen. Er geht ohnehin davon aus, dass weitere Straßenzüge gebührenpflichtig würden.

 

Herr Slenczek weist darauf hin, dass die SPD schon im Ausschuss dafür plädiert habe, erst ein Konzept zu erstellen und dann die Parkgebührenverordnung anzufassen. Er hält die Reihenfolge des Vorgehens für falsch. Außerdem bietet Laboe, und das sei in anderen Orten eben anders, keine alternativen Parkmöglichkeiten an.

 

Herr Plagmann und Frau Bern weisen für die LWG auf verschiedene Alternativen im Oberdorf hin. Außerdem erläutern sie den Unterscheid zwischen dem Parken in einem Parkverbot und der Erhebung einer Gebühr für das Parken.

 

Herr Meggle weist auf die kostenlosen Parkplätze in der Friedrichstraße hin.

 

Es ergeht folgender


 

 

 

Stimmberechtigte:

17

 

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Marc Wenzel

Jörg Erdmann

 

 

Annette Kleinfeld

Günter Petrowski

 

 

Claudia Bern

Helge Cornehl

 

 

Maren Biewald

Margret Diekötter

 

 

Karl Christian Fleischfresser

Eike Frank Giesler

 

 

Marcus Hegewald

Tobias Slenczek

 

 

Anni Kowalski

Werner Panusch

 

 

Michael Meggle

 

 

 

Martin Opp

 

 

 

Jan-Rolf Plagmann