Der Vorsitzende verpflichtet die neue Gemeindevertreterin Frau Maren Biewald und den neuen Gemeindevertreter Herrn Werner Panusch per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit und führt sie in ihr Amt gem. § 33 Abs. 5 GO ein.