Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt für den am 17.03.2019 durchzuführenden Bürgerentscheid zur Frage des Standorts der Skateanlage in der Fassung der Zulässigkeitserklärung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 05.11.2018 die als Anlage zur Vorlage beigefügten Standpunkte und Begründungen der Gemeinde Laboe. Diese ist am Ende nach einem Absatz mit folgendem Test zu ergänzen: „Sie stimmen damit der Mehrheit der Gemeindevertreter für den, von den Kindern und Jugendlichen ausgesuchten, „alten“ Standort in zentraler Lage. Zügig umsetzbare Alternativstandorte in Laboe sind bisher nur in Ortrandlage aufgerufen worden. Daher wurden sie von unseren Kindern & Jugendlichen als ungenügend abgelehnt“.

 

  1. Die Unterrichtung gemäß § 16 g Abs. 6 Satz 1 GO erfolgt durch

 

a)    die nach der Hauptsatzung vorgesehene Form für amtliche Bekanntmachungen (Veröffentlichung in der Zeitung „Probsteier Herold“),

 

b)    den Upload auf die Website des Amtes Probstei und

 

c)    Veröffentlichung in der Druckschrift „Laboe aktuell“.

 

  1. Der Bürgermeister wird befugt, die Standpunkte und Begründungen auch in einer inhaltlich gleichlautenden „medialen“ Form, beispielswiese als Flyer oder Plakat, darzustellen.

 

  1. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens werden gebeten, ihre Standpunkte und Begründungen möglichst zeitnah, spätestens bis zum 19.01.2019, in elektronischer Form (WORD-Dokument) an die Gemeindeabstimmungsleitung zu übermitteln, um eine schnellstmögliche Unterrichtung zu gewährleisten.

 


Herr Wenzel erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage sowie die rechtlichen Hintergründe.

 

Im Zuge der Aussprache stimmt Herr Meggle dem Vorschlag weitestgehend zu, schlägt aber am Ende noch vor, den Hinweis: „Sie stimmen damit der Mehrheit der Gemeindevertreter für den, von den Kindern und Jugendlichen ausgesuchten, „alten“ Standort in zentraler Lage. Zügig umsetzbare Alternativstandorte in Laboe sind bisher nur in Ortrandlage aufgerufen worden. Daher wurden sie von unseren Kindern & Jugendlichen als ungenügend abgelehnt.“ aufzunehmen.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0