Sitzung: 11.12.2018 Gemeindevertretung
Vorlage: KÖHN/BV/034/2018
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung
die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Doepner,
berichtet:
Der
Haushaltsplan 2019 erlaubt keinen finanziellen Spielraum. Es gibt
Kostensteigerungen bei den Schulkostenbeiträgen, Kindergartengebühren,
Regenwasserbeseitigung, ehrenamtlichen Tätigkeiten. Eventuell darf die
Gewässerunterhaltungsgebühr wieder auf
die Bürger umgelegt werden, das Gesetz soll in Arbeit sein.
Um den
Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, müssen die Hebesätze der Realsteuern
angehoben werden. Die Festsetzung der Hebesätze ab 2019 sieht wie folgt aus:
Grundsteuer
A: von 330% auf 380%
Grundsteuer
B: von 330% auf 425%
Gewerbesteuer:
von 350% auf 380%
Diese
Festsetzung entspricht der Landesempfehlung.
Die
Kindergartengebühren sollen zurzeit nicht angehoben werden. In Zukunft lässt
sich dies aber ggf. nicht vermeiden.
Zur
Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts muss die Rücklage vollständig
aufgelöst werden, mithin ca. 35.000,00 €. Die weiteren Ausgaben können nur über
eine Kreditaufnahme gedeckt werden, mithin ca. 80.000,00 €.
Der
Gemeindevertreter Gerd-Dieter Arp weist darauf hin, dass die TOP 9.1 und 9.2
Einfluss auf den Haushaltsplan haben.
Daher
werden die TOP 9.1 und 9.2 eingeschoben
und zur Abstimmung gebracht, bevor der TOP 9 mir der Beschlussfassung
fortgesetzt wird.
Stimmberechtigte: 10 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
Befangen: 0 |