Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.

 


Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Doepner, berichtet:

Der Haushaltsplan 2019 erlaubt keinen finanziellen Spielraum. Es gibt Kostensteigerungen bei den Schulkostenbeiträgen, Kindergartengebühren, Regenwasserbeseitigung, ehrenamtlichen Tätigkeiten. Eventuell darf die Gewässerunterhaltungsgebühr  wieder auf die Bürger umgelegt werden, das Gesetz soll in Arbeit sein.

Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, müssen die Hebesätze der Realsteuern angehoben werden. Die Festsetzung der Hebesätze ab 2019 sieht wie folgt aus:

Grundsteuer A: von 330% auf 380%

Grundsteuer B: von 330% auf 425%

Gewerbesteuer: von 350% auf 380%

Diese Festsetzung entspricht der Landesempfehlung.

Die Kindergartengebühren sollen zurzeit nicht angehoben werden. In Zukunft lässt sich dies aber ggf. nicht vermeiden.

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts muss die Rücklage vollständig aufgelöst werden, mithin ca. 35.000,00 €. Die weiteren Ausgaben können nur über eine Kreditaufnahme gedeckt werden, mithin ca. 80.000,00 €.

 

Der Gemeindevertreter Gerd-Dieter Arp weist darauf hin, dass die TOP 9.1 und 9.2 Einfluss auf den Haushaltsplan haben.

Daher werden die TOP 9.1  und 9.2 eingeschoben und zur Abstimmung gebracht, bevor der TOP 9 mir der Beschlussfassung fortgesetzt wird.

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0