Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Straßenentwässerungsgebühr von 0,60 €/m².

Der Gemeindevertretung beschließt ebenfalls die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung der Gemeinde Probsteierhagen (Straßenentwässerungsgebührensatzung).

 


Bürgermeisterin Maaß erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

 

Der Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Urteil vom 04.10.2016 (Az. 2 LB 2/16) entschieden, dass Gemeinden für die Entwässerung von Straßen anderer Straßenbaulastträger Straßenentwässerungsgebühren erheben dürfen.

 

Dieses ist in der Vergangenheit bereits im Finanz- und Lenkungsausschuss der Gemeinde thematisiert worden.

 

Voraussetzung der Gebührenerhebung ist, dass die Gemeinde eine Straßenentwässerungsgebührensatzung erlässt, bzw. in ihrer Abwassergebührensatzung einen eigenständigen Gebührensatz für die Entwässerung von Straßen anderer Straßenbaulastträger vorsieht.

 

Für die Gemeinde Probsteierhagen wurde eine eigenständige Straßenentwässerungsgebührensatzung entworfen. Der entsprechende Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Zwischenzeitig konnten die Erhebungsgrundlagen ermittelt werden. Danach sind im Gemeindegebiet 98.000 m² Straßenflächen an das zentrale Abwasserbeseitigungssystem der Gemeinde angeschlossen. Darauf entfallen 18.942 m² auf Kreis- und Landesstraßen.

 

Ausweislich der ebenfalls beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine kostendeckende Straßenentwässerungsgebühr von 0,60 €/m². Es ist beabsichtigt künftig den jeweiligen Straßenbaulastträger der Kreis- und der Landesstraße mit diesem Gebührensatz an den Kosten der Straßenentwässerung zu beteiligen.

 

Dadurch verringert sich der gemeindliche Straßenentwässerungsanteil um insgesamt 11.391,15 €.

 

Gemeindevertreter Timm berichtet, dass sich der Finanz- und Lenkungsausschuss auf seiner Sitzung am 05.12.2018 bereits mit dem Thema beschäftigt hat. Von dort wurde der Gemeindevertretung folgender Beschlussvorschlag empfohlen:


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0