Beschluss:

Die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2018 wird genehmigt.


Die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2018 liegt allen Gemeindevertretern/innen vor.

Bgm. Maaß fragt an, ob es aus den Reihen der Gemeindevertretung Änderungswünsche gibt.

 

Gemeindevertreter Pfeiffer kritisiert den sehr späten Versand. Das Protokoll habe erst am 18.12.2018 vorgelegen.

Unter dem TOP 9 „Sachstandsbericht Projekt Feuerwehrhaus“ richtet die Bürgermeisterin einen Appell an die Allgemeinheit zur Mitarbeit. Herr Pfeiffer hält es für wünschenswert zu informieren, wie eine Mitarbeit der Allgemeinheit erfolgen kann.

Auch sollen die Ergebnisse des Projektes im Internet zugänglich gemacht werden. Auch dieses sei laut Herrn Pfeiffer noch nicht geschehen. Herr Knorre erläuterte, dass der Zugriff auf die Ergebnisdokumente nur für die Projektmitarbeiter eingerichtet wurde, ein Zugriff auf die Ergebnisdokumente für die Öffentlichkeit ist und war nicht geplant. Der Aufwand hierfür ist zu groß, auch kann der Support bei Zugriffsproblemen nicht sichergestellt werden.

 

Bgm. Maaß und Gemeindevertreter Knorre erläutern den gegenwärtigen Sachstand. In verschiedenen Arbeitskreisen wird derzeit intensiv am Vorhaben „Neues Feuerwehrgerätehaus“ gearbeitet. Der Status der Arbeitsdokumente wird im Rahmen sog. Statusberichte über einen Link zur Internetseite zugänglich gemacht werden.

Es ist wünschenswert und machbar, dass interessierte Bürger/innen an den Sitzungen der Arbeitskreise teilnehmen können. Entsprechende Hinweise sollen auf der Homepage gegeben werden.

 

Unter dem TOP 11 wird über das Bauvorhaben „Villa Wiese“ berichtet. Gemeindevertreter Timm merkt an, dass im Haushalt entsprechende Mieteinnahmen eingestellt worden sind. Eine Vermietung sollte daher schnellstmöglich erfolgen.

 

Zum selben Tagesordnungspunkt merkt Gemeindevertreter Pfeiffer an, dass der Beschluss dahingehend formuliert worden ist, dass der Beschluss zur Herrichtung einer Begegnungsstätte aufgehoben werden soll. Ist der Beschluss denn nun aufhoben oder nicht? Wenn der Beschluss aufgehoben worden ist, stellt sich die Frage, ob gleichzeitig auch der Beschluss über den Architektenvertrag aufgehoben worden ist?

Ferner fragt Herr Pfeiffer an, ob die Bürgermeisterin zwischenzeitig eine Nutzungsänderung beantragt habe?

Bürgermeisterin Maaß erläutert die Situation. Eine Nutzungsänderung kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Kreises Plön über die Barrierefreiheit gestellt werden. Grundsätzlich sieht das Baurecht ein barrierefreies Bauen ab dem Bau von zwei Wohneinheiten vor. Ausnahmen hiervon sind möglich und Argumente hierfür werden zusammengetragen. Wenn die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten eine Ausnahme zur Barrierefreiheit unterstützt, wäre ein Zugang zum Gebäude von Vorne möglich. Andernfalls muss eine Erschließung über die Rückseite des Gebäudes erfolgen.

 

Gemeindevertreter Pfeiffer merkt an, dass er bereits von einem an der Anmietung einer neuen Wohnung Interessierten angesprochen worden ist, der bereits in Kenntnis der neuen Baupläne war. Er fragt an, wie es sein kann, dass Interessierte bereits in Kenntnis von neuen Bauplänen sind, die Mitglieder der Gemeindevertretung hingegen nicht?

 

Bürgermeisterin Maaß begegnet, dass es noch keine neuen Baupläne gibt. Wie bereits ausgeführt steht und fällt die Bauausführung mit der Stellungnahme des Behindertenbeauftragten, welche noch nicht vorliegt.

Sobald weiterführende Planungen vorliegen wird die Gemeindevertretung als erstes unterrichtet.

 

Nach weiteren Diskussionen zur Niederschrift gibt die Bürgermeisterin die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

In diesem Zusammenhang fragt Herr Pfeiffer nach, ob der Auftrag zur Treppensanierung Masurenweg zwischenzeitig erteilt worden ist.

Bgm. Maaß wird sich in der Amtsverwaltung diesbezüglich erkundigen.

 

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0