Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II in der Fassung des zweiten Entwurfs gemäß der beigefügten Stellungnahme sowie der „ornithologischen Stellungnahme zu der Windenergie-Vorrangfläche PR2_PLO_002 (Kreis Plön, Gemeinden Passade, Fiefbergen, Fahren)“ der Diplom-Biologen Bernd Koop und Natascha Gaedecke Stellung.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird gebeten, der Landesplanungsbehörde die raumordnungsrechtliche Stellungnahme via Online-Portal zu übermitteln.

Der Bürgermeister, Herr Rönnau, bedankt sich zunächst für die Ausarbeitung der ausführlichen Stellungnahme der Gemeinde Passade zur geplanten Ausweisung des Gebietes PR2_PLO_002 als Vorranggebiet Windkraft vom 10.12.2018 bei der eingesetzten Arbeitsgruppe, Frau Nicola Stoltenberg-Groth, Frau Esther Ahrent, Frau Dagmar Albers und Herrn Dr. Axel Puncken. Zusätzlich gibt es auch noch die ornithologische Stellungnahme zu der Windenergie-Vorrangfläche PR2_PLO_002 (Kreis Plön, Gemeinden Passade, Fiefbergen, Fahren) der Diplom-Biologen Bernd Koop und Natascha Gaedecke (Stand: 09.12.2018).

Die Stellungnahme der einzelnen Gemeinden muss bis spätestens zum 03.01.2019 über das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal übergeben werden. Die gemeindliche Stellungnahme wird über das Amt Probstei in das Portal eingestellt.

Herr Rönnau bittet um Entscheidung gemäß Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Es wird noch bekanntgegeben, dass jeder Bürger privat oder auch als Vereinigung sowie Institution eine Stellungnahme zum o.g. Landesentwicklungsplan bis zum 03.01.2019 abgeben kann. Frau Nicola Stoltenberg-Groth hat schriftliche Erläuterungen hierzu erarbeitet, die an Interessierte ausgegeben werden.

Die Stellungnahme der Gemeinde Passade sowie das Gutachten sollen ab Montag, 17.12.2018 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.