Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung trifft folgende Feststellungen:

 

  1. Sämtliche gewählten Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.

 

  1. Bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in der Gemeinde oder die Verteilung der Sitze aus den Listen beeinflusst haben könnten, nicht aufgetreten.

 

  1. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

  1. Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig erklärt.

 


Der Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene hat am 14.05.2018 und 30.05.2018 die Ergebnisse der Gemeindewahlen in den Gemeinden des Amtes Probstei (ohne Gemeinde Schönberg) festgestellt, wobei sich die Feststellung vom 30.05.2018 nur auf die Gemeinde Probsteierhagen bezog, die von einer Nachwahl betroffen war. Die Feststellungen der Ergebnisse, die von den Wahlvorständen in den einzelnen Wahlbezirken getroffen wurden, wurden dabei nicht verändert. Hierzu bestand aus Sicht der Gemeindewahlleitung auch keinerlei Veranlassung.

 

Bürgermeister Lage berichtet von der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 30.07.2018 und bittet um Abstimmung über den nachfolgenden Beschluss.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0