Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung
Vorlage: BENDF/BV/022/2018
Beschluss:
Die Gemeindevertretung trifft
folgende Feststellungen:
- Sämtliche gewählten
Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.
- Bei der Vorbereitung
der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das
Wahlergebnis in der Gemeinde oder die Verteilung der Sitze aus den Listen
beeinflusst haben könnten, nicht aufgetreten.
- Die Feststellung des
Wahlergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.
- Aufgrund des
Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig
erklärt.
Der Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene hat
am 14.05.2018 und 30.05.2018 die Ergebnisse der Gemeindewahlen in den Gemeinden
des Amtes Probstei (ohne Gemeinde Schönberg) festgestellt, wobei sich die
Feststellung vom 30.05.2018 nur auf die Gemeinde Probsteierhagen bezog, die von
einer Nachwahl betroffen war. Die Feststellungen der Ergebnisse, die von den
Wahlvorständen in den einzelnen Wahlbezirken getroffen wurden, wurden dabei
nicht verändert. Hierzu bestand aus Sicht der Gemeindewahlleitung auch keinerlei
Veranlassung.
Bürgermeister Lage berichtet von der Sitzung
des Wahlprüfungsausschusses am 30.07.2018 und bittet um Abstimmung über den
nachfolgenden Beschluss.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |