Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung
Vorlage: BENDF/BV/023/2018
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung.
Finanzausschussmitglied
Thomas Ewoldt berichtet von der Reduzierung des Soll-Fehlbetrages. Ursächlich für diese sehr erfreuliche
Haushaltsentwicklung sind höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer, den
Einkommensteueranteilen, den Schlüsselzuweisungen sowie die Gewährung von
Fehlbetragszuweisungen zur Verlustabdeckung des Vorjahres.
Es besteht ein Sollfehlbetrag von 30.500 €,
der im Vergleich zur Ursprungshaushalt um 33.800 € reduziert werden konnte.
Die Satzung für die Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühren wird derzeit nicht angewendet, da die Rechtslage z.Zt. nicht eindeutig ist. Weitere Einnahmequellen sind z.Zt. nicht zu generieren.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |