Zum Abschluss der Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2019 mit den  Änderungen und Ergänzungen, die noch von der Kämmerei eingearbeitet werden, zu beschließen.

 


Der Vorsitzende erläutert eingangs die Sitzungsvorlage des Amtes und schlägt vor, die ein-

zelnen Haushaltspositionen durchzugehen und bei Bedarf die Änderungen schriftlich zu fixie-

ren. Die übrigen Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu. Die veränderten,

gestrichenen oder neu aufgenommenen Haushaltspositionen werden in einer gesonderten

Liste aufgeführt, die Bestandteil dieser Niederschrift wird. Einzelne Anmerkungen zu ver-

schiedenen Haushaltspositionen werden fortlaufend in der Niederschrift festgehalten.

 

6900 / 71300:

BGM Gnauck erläutert den Sachverhalt. Aufgrund einer OLG-Entscheidung dürfen Gemeinden die bislang von ihr zu tragenden Umlagen für Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) nicht mehr an die GrundstückseigentümerInnen durchreichen. Deswegen hatte die Kämmerei seinerzeit die entsprechende Einnahmeposition gekürzt. Die Beitragsbescheide für die GrundstückseigentümerInnen wurden somit ohne Gewässerunterhaltungsgebühr erstellt und versandt.

Da die betreffenden GUVe in 2018 keine Änderung ihrer Satzungen beschlossen haben, greift die vom OLG festgestellte Rechtslage auch weiterhin.

BGM Gnauck berichtet, dass er im Spätsommer Kontakt zu den Geschäftsführern der GUVe „Selenter See“ und „Schönberger Au“ aufgenommen habe, um den Sachstand zu erfragen. Sowohl GF Krumbeck (GUV Selenter See) als auch GF Griesbach (GUV Schönberger Au) bestätigten, dass die Zahlungen zu erbringen seien. Im Übrigen seien die Widerspruchs- oder Einspruchsfristen gegen die Gebührenbescheide abgelaufen. Um nicht die Ausstellung von Mahnbescheiden gegen die Gemeinde zu riskieren, berichtet BGM Gnauck weiter, habe er die Zahlungen dann angewiesen. Diese Vorgehensweise ruft bei den Ausschussmitgliedern zwar ein gewisses Verständnis vor, gleichwohl wird der gesamte Sachverhalt, insbesondere die Inaktivität der GUVe sehr kritisch kommentiert.

 

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0