Beim Entwurf des Landesentwicklungsplanes und insbesondere des Landschaftsrahmenplan handelt es sich um eine übergeordnete Planung des Landes, in der die verschiedenen Naturschutzbereiche dargestellt und erläutert werden. Er wird kurz vorgestellt. Für die Gemeinde Probsteierhagen ändert sich im Wesentlichen nichts, da die Schutzgebiete schon entsprechend vorliegen und bekannt sind. Neu ist lediglich, dass die Bornbrooker Teiche als Fläche gekennzeichnet sind, die die naturschutzrechtliche Voraussetzung für eine Ausweisung erfüllen würde. Die Stellungnahme der Gemeinde kann bis zum Februar 2019 abgegeben werden. Bei Bedarf wird die Bürgermeisterin eine Stellungnahme zum Land schicken.