Sitzung: 29.11.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beim Entwurf
des Landesentwicklungsplanes und insbesondere des Landschaftsrahmenplan handelt
es sich um eine übergeordnete Planung des Landes, in der die verschiedenen
Naturschutzbereiche dargestellt und erläutert werden. Er wird kurz vorgestellt.
Für die Gemeinde Probsteierhagen ändert sich im Wesentlichen nichts, da die
Schutzgebiete schon entsprechend vorliegen und bekannt sind. Neu ist lediglich,
dass die Bornbrooker Teiche als Fläche gekennzeichnet sind, die die
naturschutzrechtliche Voraussetzung für eine Ausweisung erfüllen würde. Die
Stellungnahme der Gemeinde kann bis zum Februar 2019 abgegeben werden. Bei
Bedarf wird die Bürgermeisterin eine Stellungnahme zum Land schicken.