An den Bauausschuss ist die Idee eines Bürgers herangetragen worden, der sich besorgt über die eingeschränkte Einflussmöglichkeit der Gemeinde auf Bauvorhaben im Innenbereich außerhalb von bestehenden B-Plänen äußerte. Lt. Herrn Griesbach (Amt Probstei) besteht für die Gemeinde die Möglichkeit eine Gestaltungssatzung zu beschließen, in der (für das gesamte Gemeindegebiet oder Teilbereiche) sich Rahmengrößen der Bauvorhaben vorgeben lassen. Dies bedarf jedoch nach Herrn Griesbach planerischer Unterstützung. Nach einer Diskussion wurde der BAV beauftragt bei dem Planungsbüro Kühle nach dieser Möglichkeit der Gestaltung um Beratung bei der nächsten BA-Sitzung zu fragen.