Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dr. Heisel.

 

Herr Dr. Heisel erläutert, dass mit diesem Planverfahren der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 in Abstimmung mit der Baltic Bay und dem Investor Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 A erweitert wird.

Herr Dr. Heisel gibt dann anhand der aushängten Pläne nachfolgende Auskünfte zu der Planung:

Ein Teil der jetzt vorhandenen Liegeplätze für Boote an dem Steg im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  35 A wird  in Liegeplätze für schwimmende Ferienhäuser (Floating Homes) umgewandelt. Es ist geplant, abwechselnd Boote und Ferienhäuser zu platzieren, um das maritime Flair und damit das touristische Interesse zu erhalten. Ein Dauerwohnen wird nicht erlaubt sein. Dies wird über den zu schließenden städtebaulichen Vertrag abgesichert. Stellplätze werden auf dem Gelände der Baltic Bay verortet. Auch hier erfolgt die vertragliche Absicherung.

Weiterhin macht Herr Dr. Heisel Ausführungen zur Erschließung und teilt mit, dass diese auf dem Gelände der Baltic Bay erfolgt.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Dr. Heisel dann, dass die Problematik des Be- und Entladens noch geklärt wird.

Auf einen Zeitplan angesprochen erklärt Herr Dr. Heisel, dass im Falle einer positiven Resonanz aus dem Bauausschuss Anfang 2019 die frühzeitige Bürger- sowie TÖB-Beteiligung stattfinden kann. Er weist darauf hin, dass hierfür ein Beschluss des Bauausschusses nicht notwendig ist. Herr Dr. Heisel geht davon aus, dass im April 2019 dann die Ergebnisse hieraus vorliegen und im Bauausschuss präsentiert werden können. Insgesamt hofft Herr Dr. Heisel, dass der Bebauungsplan Nr. 35 A dann Anfang 2020 Rechtskraft erlangt.

 

Die LWG-Fraktion und die Grüne-Fraktion sprechen sich für diesen Bebauungsplan aus.