Beschluss:

Der Werkleiter wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Vertrages zum 31.03.2019 mit Wirkung zum 31.12.2019 möglich ist und wird über die Ergebnisse der Verhandlung in einer der nächsten Sitzungen dazu zu berichten.


Der Antrag stand bereits einmal im Werkausschuss vom 19.09.2018 auf der Tagesordnung, wurde dann aber wegen Befangenheit des Bürgermeisters/Werkleiters abgesetzt.

Der Ausschussvorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Bürgermeister/Werkleiter Wenzel erklärt sich für befangen und verlässt den Raum. Die stellvertretende Werkleiterin, Frau Kleinfeld, trägt den Antrag vor. Sie ergänzt, dass im letzten Abschnitt der Teil „Umstellung von Heizöl auf Gas“ entfällt.

 

Herr Wackernagel spricht sich für Option 3 aus, Herr Cornehl schließt sich an. Herr Fleischfresser möchte wissen, was am 01.01.2020 passiert. Herr Meggle erklärt, dass die Gemeinde dann die Anlage übernimmt und sie weiter läuft. Sollte sie ausfallen, sichert eine mobile Einheit wie in Option 2 beschrieben den weiteren Betrieb. Herr Strohmeyer bemängelt, dass die Gemeinde eine 35 Jahre alte Anlage erwerben wolle ohne dass der Sachwert bekannt und benannt wurde. Frau Kleinfeld schlägt vor, den Beschlussvorschlag um diesen Punkt zu erweitern. Frau Bern geht davon aus, dass es sich bei dem Sachwert nur um einen kleinen Restbuchwert handeln könne. Viel interessanter seien jedoch die Entsorgungskosten der Anlage. Herr Strohmeyer möchte den Antrag gern verschieben, da der Sachwert zum 31.12.2019 nicht bekannt ist. Mit der Abänderung des Beschlussvorschlages zieht Herr Strohmeyer seinen Wunsch auf Verschiebung zurück.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

Der Bürgermeister/Werkleiter betritt den Raum.