Herr BGM Wenzel erläutert, dass das beantragte Bürgerbegehren zur Skateranlage mit Schreiben vom 05.11.2018 durch die Kommunalaufsicht für zulässig erklärt wurde. Amtsdirektor Körber gibt einen kurzen Überblick über das nun kommende Verfahren und notwendige Beschlussfassungen.