Sitzung: 12.11.2018 Bau- und Umweltausschuss (bis 07.06.2023)
Beschluss:
Die Mitglieder des Bau- und
Umweltausschusses empfehlen der Gemeindevertretung:
1. Erstellung
eines Standortkonzeptes mit Flächen- und Gebäudebedarf gemeinsam mit der
Feuerwehr in der nächsten, bereits für den 26.11.2018 terminierten
Ausschusssitzung nachträglich zu beraten und genehmigen,
2. ebenso
die Auswahl geeigneter anerkannter Fachplaner und deren Referenzprojekte gemeinsam
mit der Feuerwehr.
Einleitend berichtete der Vorsitzende über die gemeinsame
Fraktionssitzung mit dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr am 5.11.2018 mit
den von der Feuerwehr vorgestellten Anforderungen an einen neuen
Feuerwehrstandort und die sich daraus ergebenden baulichen Maßnahmen. In diesem
Zusammenhang stellte der Wehrvorstand dann auch ausführlich die
Löschfahrzeugsituation dar, aus der sich dann auch dort ein Handlungsbedarf mit
der Ersatzbeschaffung für das vorhandene LF 8 abzeichnet.
Die Feuerwehr bevorzugt den Standort im Kurpark für einen
Neubau, weil so die Unfallverhütungsvorschriften erfüllt, die gesetzlich
vorgegebenen Hilfsfristen eingehalten werden, es sich um den besten Standort in
der Ortsmitte für Gebäude und die erforderliche Anzahl von Kfz.-Stellplätzen
handelt sowie kurze An- und Ausrückwege sichergestellt werden. Zusätzlich ist
zu berücksichtigen, dass es sich um ein gemeindeeigenes Grundstück handelt und
kein Grunderwerb erforderlich wird.
Der Alternativvorschlag für den zukünftigen Standort des
Bürgermeisters sichert die gute Erreichbarkeit und die Einhaltung der
Hilfsfristen, ist zukunftsorientierter als in der Ortsmitte im Kurpark und hat
keine enge wohnwirtschaftliche Nachbarbebauung. Der Bürgermeister macht
deutlich, dass die Kosten des Grunderwerbs unerheblich sind, weil dann im
Kurpark mehr Fläche für eine wohnwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung steht.
Nach
einer sehr regen Diskussion und mit Nachfragen aus dem Kreis der Feuerwehrleute,
wird als Fazit festgehalten, dass es sich aus den vorgenannten Gründen trotzdem
lohnt, mit den Grundstückseigentümern schriftlich Kontakt aufzunehmen (siehe
auch Beschluss zu TOP 14.2).
Stimmberechtigte: |
6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |