Beschluss:

 

In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist vorzusehen, dass 7 öffentlich geförderte Wohnungen hergestellt werden.


Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt verlässt Frau Kuhn wegen des Besorgnisses der Befangenheit gem. § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Im Anschluss befragt Herr Slenczek den Amtsdirektor, ob er nicht auch befangen sei, da er ebenfalls in der Nachbarschaft wohne. Der Amtsdirektor erläutert, dass der § 22 GO für ehrenamtlich Tätige gelte. Dies sei er an dieser Stelle nicht. Er könne auch keinen Ausschlussgrund nach den Regelungen des Landesverwaltungsgesetzes erkennen.

 

Nach Einführung des Bürgermeisters unter Hinweis auf die Vorberatungen im Bauausschuss erinnert Herr Slenczek an die Wahlversprechen der Parteien zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dies sei auch in einem Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2016 hinterlegt. Er beantragt als Ziffer 4 zur Beschlussvorlage aufzunehmen, dass in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag die Schaffung von 7 öffentlich geförderten Wohnungen aufzunehmen sei.

 

Herr Meggle erläutert, dass er inhaltlich der SPD durchaus zustimmen könne. Die Zahl halte er allerdings für willkürlich gewählt, zumal es keine Bedarfsanalyse gäbe.

 

Seitens der LWG erläutert Frau Kleinfeld, dass das Vorhaben zu klein sei, um darin öffentlich geförderte Wohnungen realisieren zu können.

 

Nach Hinweis von Herr Cornehl, dass bundesweit 1,9 Mio. bezahlbare Wohnungen fehlen würden, wird über den Antrag der SPD abgestimmt:

 

 


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 13

Enthaltungen:

Befangen: 1

 

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

Im Anschluss weist der Bürgermeister auf die allen Mitgliedern vorliegenden Anregungen und Bedenken aus dem Auslegungsverfahren hin und erläutert die Abwägungsvorschläge, über die die Gemeindevertretung zu entscheiden habe.

 

Nach kurzer Diskussion über einzelne Punkte ergeht folgender

 

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Oberdorf – Anger, südlich des Promenadenweg, nordöstlich der Straße Petersberg, Großer Hof 1“ als Satzung (Satzungsbeschluss) und billigt die Begründung.

 

3. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen:

Befangen: 1

 

Frau Kuhn betritt den Sitzungsraum im Anschluss an die Abstimmung.