Bürgermeister Wenzel berichtet im Vorgriff auf den TOP 7 der heutigen Sitzung von der Vorberatung im Bauausschuss und bittet den Amtsdirektor um einen rechtlichen Hinweis zum Thema „Befangenheit“. Dieser erläutert, dass es zunächst die Pflicht der betroffenen Personen sei, sich als befangen zu offenbaren. Dies ergäbe sich aus der einschlägigen Regelung des § 22 der Gemeindeordnung. Wenn es denn in den Vorberatungen im BA einen Fall der Befangenheit gegeben habe könnte, was allerdings zu prüfen sei, käme evtl. noch die Regelung des § 22 Abs. 5 GO zum Tragen. Danach könne u.a. ein Verstoß nicht geltend gemacht werden, wenn im Falle einer Abstimmung die Mitwirkung der entsprechenden Person nicht entscheidend war.

 

Hinsichtlich des TOP 12 weist Herr Slenzcek auf „mangelhafte Vorlagen der Verwaltung“ hin. Er wisse nicht, um was es dabei ging und wie er sich auf den TOP hätte vorbereiten können. Dies gilt auch, obwohl er an der Vorberatung im Werkausschuss teilgenommen habe. Gemeindevertreter Herr Plagmann weist darauf hin, dass es hierzu Beschlusslagen der Selbstverwaltung gäbe und angesichts einer Vielzahl von Unterlagen eine Vorbereitung möglich gewesen wäre.