Der Verbandsvorsteher Herr Schnoor eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Er verweist auf die verkürzte Ladefrist gem. § 34 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO).