Bürgermeister Kokocinski beantwortet eine Anfrage von Herrn Maienschein in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Es geht dabei um die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Wohn- und Geschäftshaus von Herrn Dr. Kopplin in der Kleinen Mühlenstraße / Ecke Bahnhofstraße. Es handelt sich da um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zu dem ein Durchführungsvertrag gehört, der u.a. auch Fristen für die Abgabe eines Bauantrags und die Fertigstellung des Projektes enthält. Diese Fristen sind zwischenzeitlich abgelaufen. Gemäß § 12 Absatz 6 Baugesetzbuch soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben, wenn das Vorhaben nicht innerhalb der Fristen ausgeführt wird. Dies ist jedoch keine „Muss-Vorschrift“, gemäß § 12 Abs. 3a Baugesetzbuch sind Änderungen des Durchführungsvertrages oder auch der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages zulässig. Der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan wird gerade überarbeitet, er wird dann im Planungsausschuss und der Gemeindevertretung erneut beschlossen.

 

Weiter weist Bürgermeister Kokocinski auf die 5 Aktionsgebiete der Breitbandversorgung und die dazu noch durchzuführenden Informationsveranstaltungen hin. Er wirbt um rege Teilnahme.  Auf die Frage von Herrn Bünning, ob es bereits Tendenzen zur Anschlussquote gibt, erklärt Bürgermeister Kokocinski, dass noch keine Zahlen vorliegen.