Beschluss:

 

  1. Im Rahmen der Parkgebührenverordnung soll geregelt werden, dass in der Nebensaison (01.10. – 30.04. eines Kalenderjahres in Anlehnung an die Regelung in der Satzung zur Erhebung von Kurabgaben) für eine Pauschale von 2,00 € eine Höchstparkzeit an allen gebührenpflichtigen Plätzen mit einer Höchstparkdauer von 12 Stunden gelten soll.

 

  1. Für die übrige Zeit gelten die in der Anlage zum Protokoll festgelegten Regelungen.

 

  1. E-Fahrzeuge sollen saisonübergreifend grundsätzlich 2 Std. frei parken.

 

  1. Es besteht Einvernehmen, dass jedenfalls für die Parkstraße einschließlich des Stiches zum Erholungszentrum die Beschaffung von mindestens 3 Parkscheinautomaten erforderlich sein wird.

 

  1. Eine Umsetzung ist bis zum Beginn der Saison in 2019 anzustreben.

Einführend erläutert Herr Meggle den Antrag der Grünen. Mit Bezug auf den Antrag der LWG gäbe es durchaus Überschneidungen. Über einige Themen wie Schranken, Saison oder Definition von Hybridfahrzeugen wäre gesondert zu sprechen.

 

Her Kuhn berichtet für die SPD, dass diese das Vorgehen für nicht richtig halte. Zunächst sei eine Verständigung über die Verkehrsführung notwendig. Erst danach könne über das Thema Parken gesprochen werden.

 

Auf Hinweis von Frau Kleinfeld, die anfragt, ob auf dem Parkplatz Am Ehrenmal von den Wohnmobilisten auch Kurabgabe erhoben werde, erläutert der Amtsdirektor Körber, dass es sich bei der Erhebung um Parkgebühren und bei der Erhebung der Kurabgabe um unterschiedliche Regelwerke bzw. rechtliche Hintergründe handele. Die Erhebung der Kurabgabe müsse (ggfs. auch pauschaliert) in der Satzung zur Erhebung der Kurabgabe festgelegt werden. Ergänzend weist Frau Kleinfeld darauf hin, dass es für Hybridfahrzeuge Aufkleber gäbe.

 

Herr BGM Wenzel weist auf ähnliche Problemlagen bei der Erhebung der Liegegebühren im Hafen hin.

 

Herr Erdmann berichtet für die CDU-Fraktion, dass man hinsichtlich der Höhe der Gebühr näher bei den Grünen wäre. Ihr sei allerdings wichtig, keine Gebühr am Rathaus zu erheben.

 

Im Anschluss an einen sachlichen Austausch, in dem auf Basis des Antrages der LWG die einzelnen Positionen besprochen werden, ergeht folgender


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0