Der Vorsitzende erläutert unter Bezugnahme auf einen an ihn ergangenen Hinweis, dass er nicht beabsichtigte, zu Sitzungen einzuladen, wenn es keinen zeitkritischen Beratungsbedarf gäbe. Dies sei mit Blick auf die Kosten einer Sitzung nicht vertretbar. Wenn es um eine Geschäftsordnung ginge, sei er hingegen durchaus zugänglich. Auf die Frage von Herrn Meggle, wer denn über die Frage des zeitkritisch entscheide, wies Herr Slenczek auf die Rechtslage hin. Wenn es ein Drittel der Mitglieder verlange, würde er natürlich zu einer Sitzung einberufen.