Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung verpflichtet er per Handschlag Herrn Wilhelm Kuhn zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit gem. § 33 Abs. 5 GO und führt ihn in sein Amt ein.