Frau Maaß berichtet von dem Sachstand und den Vorberatungen im zuständigen Ausschuss. Im Jahr 2016 sei ein Beschluss zum Umbau u.a. für ein Büro und einen Begegnungsraum gefasst worden. Fördermittel in Höhe von 49.000,-- € seien aquiriert worden. In den Vorberatungen sei man zum Schluss gekommen, dass genügend Begegnungsmöglichkeiten im Ort vorhanden seien und für die dauerhafte Finanzierung der Einrichtungs- und Unterhaltungskosten keine Gegenfinanzierung bestünde. Der planende Architekt habe lt. Frau Maaß bestätigt, dass ein Umbau ohne „große“ Zusatzkosten möglich sei.

 

Sie schlägt daher vor, den alten Beschluss aufzuheben und zu beschließen, dass ein Umbau der Villa Wiese in zwei Wohnungen im EG erfolgt. Eine entsprechende Nutzungsänderung wäre zu beantragen. Frau Maaß verweist auf Berechnungen hin, die zwar Annahmen enthielten, aber aus der zu entnehmen sei, dass auf diese Weise durchaus mit einer sog. schwarzen Null gerechnet werden könne. Auch seien die Unterhaltungs- und Einrichtungskosten einer Begegnungsstätte nicht unbeachtlich. Außerdem sei ein späterer Verkauf sicher einfacher möglich, wenn er denn gewollt sei.

 

In der sich anschließenden Diskussion weist Frau Schneider auf die Zweckbindung von „nur“ 5 Jahren hin. Der beim Entfallen der Fördermittel aufzunehmende Kredit habe eine deutlich längere Laufzeit. Sie ist der Auffassung, dass sich das nicht rechnen kann.

 

Herr Pfeiffer verliest eine persönliche Erklärung, die er bittet, zu Protokoll zu nehmen. Er weist auf weitere Nutzungsmöglichkeiten hin, die sich bei Einrichtung einer Begegnungsstätte ergeben und entwickeln könnten. Außerdem sei das Projekt verschiedenen Nutzergruppen bereits vorgestellt worden. Dabei sei die Befristung gemeindlicher Zuschüsse für die Nutzergruppen im Kontext dieser Maßnahme immer kommuniziert worden. Er bittet darum, sich noch einmal Gedanken zu machen und keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Er bezweifelt auch die vorgetragen Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Herr Schröder führt aus, dass schon aus finanziellen Gründen vermieden werden muss, dauerhafte Kostenträger zu schaffen.

 

Herr Timm bezweifelt die Berechnung und bedauert, dass diese trotz Nachfrage nicht offengelegt wurde. Er schlägt vor, diese Berechnung noch einmal im Gremium offenzulegen und zu diskutieren. Er weist auf die Genehmigungspflicht zur Aufnahme von Krediten hin. Er befürchtet eine Verschlechterung der Finanzsituation der Gemeinde.

 

Herr Pfeiffer verweist noch einmal auf seine Erklärung, deren Fakten er belegen könne. Nach seiner Ansicht würden auch neue Kosten für den planenden Architekten entstehen. Auf seine Nachfrage erläutert Herr Knorre für die WGP, dass entsprechende Annahmen in den Berechnungen enthalten seien.

 

Herr Debus begegnet, dass bisher nur Umbauten erfolgt seien, die ohnehin notwendig gewesen sind bzw. waren. Herr Pfeiffer widerspricht dieser Aussage. Herr Debus erklärt, er habe hierzu mit dem Architekten gesprochen.

 

Herr Timm erklärt noch einmal, dass er sich gewünscht hätte, die Berechnung offenzulegen. Er appelliert, diese noch einmal in Ruhe gemeinsam zu prüfen und eine Entscheidung nicht „übers Knie“ zu brechen. Er bittet um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Frau Maaß befürchtet im Falle eines Verzuges von Entscheidungen einen Baustopp.

 

Frau Schneider findet es bedenklich, nur auf Basis von Annahmen Entscheidungen zu treffen.

 

Herr Lemke berichtet als Vorsitzender des Finanz- und Lenkungsausschusses aus den Vorberatungen und den Aufgabenstellungen des Ausschusses. Es sei dessen Aufgabe, Lenkungsaufgaben und strategische Entscheidungen vorzubereiten. Er geht noch einmal auf die vorgenommene Berechnung ein und erläutert, dass ggfs. auch ein kleines „Minus“ herauskommen könne. Dies sei aber jedenfalls kleiner, als beim Festhalten an der bisherigen Beschlusslage.

 

Es erfolgt eine Sitzungspause von 20.45 Uhr bis 20.54 Uhr.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung übergibt Bürgermeisterin Frau Maaß das Wort an Herrn Knorre.

 

Herr Knorre beantragt, den Beschluss zu fassen, die Räumlichkeiten im Untergeschoss der „Villa Wiese“ dahingehend um zu nutzen, dass 2 Wohnungen eingebaut werden. Der Beschluss zur Herrichtung einer Begegnungsstätte soll aufgehoben werden.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die Räumlichkeiten im Untergeschoss der „Villa Wiese“ sollen dahingehend um genutzt werden, dass 2 Wohnungen eingebaut werden. Der Beschluss zur Herrichtung einer Begegnungsstätte soll aufgehoben werden.

 

Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0