Die Vorsitzende gibt eine kurze Einführung in das Thema. Die Planung der Regenwasserentwässerung ist eine wesentliche Grundlage zur erforderlichen FFH-Prüfung und zum Antrag für die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet. Hierbei ist es wichtig, dass die Auswirkungen der geplanten Bebauung und der damit verbundenen notwendigen Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in die Hagener Au so gering wie möglich ausfallen. Herrn Keller und Herr Thumm vom Ingenieurbüro Hauck stellen anschließend die ersten Planungen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser vor. Als Grundlage der Betrachtung haben sie die künftigen technischen Regeln zum Umgang mit Niederschlagswasser in Neubaugebieten herangezogen. Dabei geht es darum, dass der potentiell natürliche Wasserhaushalt in dem zu überplanenden Gebiet so gering wie möglich durch die geplante Bebauung beeinträchtigt werden soll. Es werden dabei drei Fälle betrachtet: Wenn die Beeinträchtigung des potentiell natürlichen Wasserhaushaltes weniger al 5 % abweicht, spricht man von einem weitgehend natürlichem Wasserhaushalt, bei Abweichungen von 5 bis 15 % von einer deutlichen Schädigung und bei mehr als 15 % von einer extremen Schädigung des natürlichen Wasserhaushaltes. Der Wasserhaushalt setzt sich dabei aus den Komponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss zusammen. Bei einer konventionellen Planung der Niederschlagsentwässerung werden die 15 % Abweichung, insbesondere bei der Versickerung sehr schnell überschritten. Aufgrund der vorliegenden Bodenverhältnisse wird es schwierig, die regionalisiert angesetzten Versickerungswerte zu erreichen. Es ist daher erforderlich, in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Plön den Versickerungsfaktor für das B-Plan-Gebiet abzustimmen. Zur Reduzierung des Abflusses und zur Erhöhung der Verdunstung werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, mit denen man zumindest den Fall 2 (5 bis 15% Abweichung) erreichen kann. Das sind z.B. straßenbegleitende Mulden-Rigolen-Systeme, die Einbeziehung der geplanten „Grünzunge“ mit in die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung (flache Mulden, Grabensystem etc.), Gründächer etc. Aber auch mit diesen Maßnahmen wird es voraussichtlich erforderlich werden, dass auch RW-Kanäle, die die Notabläufe der geplanten naturnahen Regenwassersysteme zum Schutz vor Überflutungen der Grundstücke aufnehmen können und Regenrückhaltebecken gebaut werden müssen. Ob der vorhandene Schulteich mit in die Regenwasserbewirtschaftung mit aufgenommen werden kann und welchen Status er hat (Gewässer oder Regenrückhaltebecken) muss noch abgeklärt werden.

Es wird folgender Beschlussvorschlag gemacht:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, in der nächsten Gemeindevertretersitzung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Niederschlagswasserentwässerung des B-Plan-Gebietes 13 so zu planen, dass möglichst wenig in den natürlichen Wasserhaushalt des Gebietes eingegriffen und dass so viel Niederschlagswasser im Gebiet zurückgehalten wird, dass es durch die Einleitung von Niederschlagswasser in die Hagener Au zu keiner Verschlechterung des Gewässers und des FFH-Gebietes kommt. Die Vorgaben der unteren Wasserbehörde und unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön sind dabei zu beachten.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0