Sitzung: 24.10.2018 Bau- und Umweltausschuss
Die
Vorsitzende gibt eine kurze Einführung in das Thema. Die Planung der
Regenwasserentwässerung ist eine wesentliche Grundlage zur erforderlichen
FFH-Prüfung und zum Antrag für die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet.
Hierbei ist es wichtig, dass die Auswirkungen der geplanten Bebauung und der
damit verbundenen notwendigen Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers
in die Hagener Au so gering wie möglich ausfallen. Herrn Keller und Herr Thumm
vom Ingenieurbüro Hauck stellen anschließend die ersten Planungen zum Umgang
mit dem Niederschlagswasser vor. Als Grundlage der Betrachtung haben sie die
künftigen technischen Regeln zum Umgang mit Niederschlagswasser in
Neubaugebieten herangezogen. Dabei geht es darum, dass der potentiell
natürliche Wasserhaushalt in dem zu überplanenden Gebiet so gering wie möglich
durch die geplante Bebauung beeinträchtigt werden soll. Es werden dabei drei
Fälle betrachtet: Wenn die Beeinträchtigung des potentiell natürlichen
Wasserhaushaltes weniger al 5 % abweicht, spricht man von einem weitgehend
natürlichem Wasserhaushalt, bei Abweichungen von 5 bis 15 % von einer
deutlichen Schädigung und bei mehr als 15 % von einer extremen Schädigung des
natürlichen Wasserhaushaltes. Der Wasserhaushalt setzt sich dabei aus den
Komponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss zusammen. Bei einer konventionellen
Planung der Niederschlagsentwässerung werden die 15 % Abweichung, insbesondere
bei der Versickerung sehr schnell überschritten. Aufgrund der vorliegenden
Bodenverhältnisse wird es schwierig, die regionalisiert angesetzten
Versickerungswerte zu erreichen. Es ist daher erforderlich, in Zusammenarbeit
mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Plön den Versickerungsfaktor für das
B-Plan-Gebiet abzustimmen. Zur Reduzierung des Abflusses und zur Erhöhung der
Verdunstung werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, mit denen man
zumindest den Fall 2 (5 bis 15% Abweichung) erreichen kann. Das sind z.B.
straßenbegleitende Mulden-Rigolen-Systeme, die Einbeziehung der geplanten
„Grünzunge“ mit in die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung (flache Mulden,
Grabensystem etc.), Gründächer etc. Aber auch mit diesen Maßnahmen wird es
voraussichtlich erforderlich werden, dass auch RW-Kanäle, die die Notabläufe
der geplanten naturnahen Regenwassersysteme zum Schutz vor Überflutungen der
Grundstücke aufnehmen können und Regenrückhaltebecken gebaut werden müssen. Ob
der vorhandene Schulteich mit in die Regenwasserbewirtschaftung mit aufgenommen
werden kann und welchen Status er hat (Gewässer oder Regenrückhaltebecken) muss
noch abgeklärt werden.
Es wird
folgender Beschlussvorschlag gemacht:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, in der nächsten Gemeindevertretersitzung folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung
beschließt, die Niederschlagswasserentwässerung des B-Plan-Gebietes 13 so zu
planen, dass möglichst wenig in den natürlichen Wasserhaushalt des Gebietes
eingegriffen und dass so viel Niederschlagswasser im Gebiet zurückgehalten
wird, dass es durch die Einleitung von Niederschlagswasser in die Hagener Au zu
keiner Verschlechterung des Gewässers und des FFH-Gebietes kommt. Die Vorgaben
der unteren Wasserbehörde und unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön sind
dabei zu beachten.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |