Frau Kleinfeld verweist auf die Ausführungen des Ausschussvorsitzenden zum Thema Einwendungen zur Niederschrift. Sie erkundigt sich, ob es zwingend erforderlich sei, dass Einwendungen zur Niederschrift schriftlich eingereicht werden. Frau Grulich erläutert, dass die Schriftform auch dadurch gewahrt werden kann, dass die Einwendungen in der Sitzung zu Protokoll gegeben werden. Wichtig ist, dass eindeutig feststeht und später nachweisbar ist, worüber abgestimmt worden ist. Dieses Ziel kann man auch durch eine entsprechende Protokollierung erreichen.

 

Herr Slenczek spricht den TOP 7 der letzten Sitzung an. Er verweist hier auf den letzten Satz des ersten Absatzes. Der Sachverhalt sei hier nicht richtig wiedergegeben, denn eine Beauftragung sei nicht erfolgt. Der Bürgermeister bestätigt dies.

 

Weitere Einwendungen zur Niederschrift werden nicht vorgetragen. Nicht-öffentliche Beschlüsse sind nicht bekanntzugeben, da es keinen nicht-öffentlichen Sitzungsteil gab.