¾     Der Gemeindewahlleiter gibt bekannt, dass der nächste Verfahrensschritt die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist. Diese wird zeitnah veröffentlicht werden.

 

¾     Weiterhin bittet der Gemeindewahlleiter die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses darum, Personen aus den Reihen der Parteien und Wählergruppen zu benennen, die nach Möglichkeit freiwillig im Wahlvorstand tätig werden können.

 

¾     Die Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 GKWO soll 50,00 EUR betragen. Dies stößt auf Zustimmung.

 

¾     Auf Befragen des Gemeindewahlleiters erklären sich die Mitglieder dazu bereit, auch für den Gemeindeabstimmungsausschuss für einen eventuellen Bürgerentscheid zum Standort der Skateanlage zur Verfügung zu stehen.