Sitzung: 10.10.2018 Gemeindewahlausschuss Bürgermeisterwahl
¾ Weiterhin bittet der Gemeindewahlleiter die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses darum, Personen aus den Reihen der Parteien und Wählergruppen zu benennen, die nach Möglichkeit freiwillig im Wahlvorstand tätig werden können.
¾ Die Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 GKWO soll 50,00 EUR betragen. Dies stößt auf Zustimmung.
¾ Auf Befragen des Gemeindewahlleiters erklären sich die Mitglieder dazu bereit, auch für den Gemeindeabstimmungsausschuss für einen eventuellen Bürgerentscheid zum Standort der Skateanlage zur Verfügung zu stehen.