Beschluss:

Auf dem ca. 10 bis 12 m breiten gemeindeeigenen Streifen auf dem Rasen zu Badestelle (rechts des Grabens) sowie auf der Liegewiese (links des Grabens) gilt ab sofort für Hunde vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres eine Leinenpflicht.


Der Vorsitzende zeigt anhand von Fotos die betroffenen Grünflächen sowie die dort angebrachten Schilder mit der Aufschrift „Hunde sind an der Leine zu führen!“ auf.

 

Er führt aus, dass die Gemeinde den Umgang mit Hunden für die in ihrem Eigentum befindlichen Flächen auf zwei Arten begegnen kann: In dem sie zum einen gar keine Regelungen trifft oder die Regelungen wie bei einer offiziellen Badestelle festlegt. Die 1. Variante beruht auf dem Prinzip Rücksicht. Die Erfahrung zeige leider, dass die betroffenen Hundebesitzer die geforderte Rücksicht missen lassen. Die 2. Variante würde generelles Verbot von Hunden an der Badestelle bedeuten.

Als Kompromiss sieht er daher die offizielle Anordnung einer Leinenpflicht an.

 

Frau Oelkers möchte wissen, wie bei einem Verstoß vorgegangen wird.

 

Der Bürgermeister rät zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter zu suchen. Sollte dies erfolglos bleiben, bestehe die Möglichkeit einer Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt.

 

Mitglied Herr Röpke berichtet von seinen Erfahrungen, nachdem viele Hunde trotz Gespräche mit ihren Haltern weiterhin laufen gelassen werden.

 

Herr Körfer widerspricht dem Vorhaben der Gemeindevertretung energisch. Es gehe seiner Auffassung nach bei der Aufstellung der Schilder hauptsächlich um Hygiene und der Vermeidung von „Häufchen“ im Naturschutzgebiet. Ein Leinenzwang sei hierfür nicht zielführend. Er werde sich aus diesem Grund nicht an die Leinenpflicht halten.

 

Die meisten Mitglieder zeigen sich empört über diese Äußerung. Eine hitzige Diskussion schließt sich an. Am Ende ergeht folgender


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0