¾     Ein Einwohner stellt die Frage, ob er Auskunft darüber erhalten könne, wem die Erlaubnis zur Nutzung des gemeindlichen Wappens erteilt wurde. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Übermittlung einer solchen Information entgegenstehen würde.

 

¾     Der gleiche Einwohner stellt die Frage, ob der unter TOP 6 genannte Arbeitskreis öffentlich tagen muss. Diese Frage wird verneint.