Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung trifft folgende Feststellungen:

 

  1. Sämtliche gewählten Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.

 

  1. Bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in der Gemeinde oder die Verteilung der Sitze aus den Listen beeinflusst haben könnten, nicht aufgetreten.

 

  1. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

  1. Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig erklärt.

 


Im Anschluss an den Bericht von Herrn Heinrich ergeht folgender


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0