Beschluss: Auf einstimmige Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses trifft die Gemeindevertretung die Feststellung:

 

1.    Sämtliche gewählten Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.

2.    Bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in der Gemeinde, oder die Sitze aus den Listen beeinflussen könnten, nicht aufgetreten.

3.    Die Feststellung des Wahlergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

4.    Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig erklärt. 

 


Gemeindevertreter Helmut Arp  berichtet über die Tagung des Wahlausschusses vom 03.08.2018. Die 3. Prüfungsmitglieder haben alle Punkte kontrolliert. Somit wurde die Wahl rechtmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0