Beschluss:

  1. Der Bauausschuss gibt den Eigentümern der Ferienwohnungen in den Wohnblocks im Gorch-Fock-Ring die Möglichkeit, bis zur nächstmöglichen Bauausschusssitzung verbindliche Beschlüsse der Eigentümerversammlungen aller betroffenen Wohnblocks herbeizuführen, wonach das Vermieten der Wohnungen an Feriengäste gestattet ist. Die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaften, einschließlich des Beschlusses der Kostenübernahme einer möglichen B-Planänderung, sind dem Bauausschuss schriftlich zu übersenden. Ebenso sind dem Bauausschuss schriftlich die Eigentümer und die Anzahl der bereits vorhandenen Ferienwohnungen durch die Eigentümerversammlung mitzuteilen.
  2. Nur wenn die Eigentümergemeinschaften obige Beschlüsse zu 1. gefasst worden sind, beschließt der Bauausschuss die Änderung des B-Plans Nr. 9 dahingehend, als dass der Ausschluss der Vermietung von Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern aufgehoben wird. Alle anfallenden Kosten  für die Änderung des B-Plans sind den gem. zu 1. dieses Beschlusses zu benennenden Eigentümern der bereits vorhandenen Ferienwohnungen aufzuerlegen.

Frau Schöneich-Beyer erläutert den Antrag der LWG ausführlich.

 

Herr Lüthje teilt mit, dass die SPD dem Antrag nicht zustimmt, da Ferienwohnungen lt. Bebauungsplan dort rechtswidrig sind und kein Präzedenzfall geschaffen werden soll.

 

Herr Opp spricht sich dagegen aus, den Bestand an Ferienwohnungen zu schützen.

 

Herr Petrowski ist der Auffassung, dass die Entscheidung über eine Änderung des Bebauungsplans von der Gemeinde nicht aus der Hand gegeben werden sollte.


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:     3

Nein-Stimmen:      5

Enthaltungen:      3

Befangen: 0