Frau Bern bittet darum zur nächsten Sitzung die Kosten für die Umstellung bzw. die Wartung von Parkscheinautomaten mitzuteilen.

 

Herr Eschenlauer fragt an, welche Stelle sich GemeindevertreterInnen oder bürgerliche Mitglieder wenden könnten, wenn Sie im Zuge der politischen Auseinandersetzungen das Gefühl hätten, dass man nicht sachgerecht mit ihnen umgehe. Amtsdirektor Körber antwortet, dass im Falle von strafrechtlich relevanten Äußerungen oder Verhaltensweisen die zuständigen Behörden (Polizei/Staatsanwaltschaften) anzusprechen seien. Mitglieder der Selbstverwaltung müssten als Teil der politischen Selbstverwaltung allerdings in Kauf nehmen, dass die Bewertungskriterien deutlich andere seien als im rein privaten Umgang miteinander.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fleischfresser hinsichtlich der Nutzung der Plätze im Bereich des Parkplatzes Buerbarg auf den Garagendächern wird erläutert, dass es sich hier um eine privatrechtliche Angelegenheit handele. Es sei nicht erkennbar, wie die Gemeinde die privaten Eigentümer der Garagen dazu zwingen könne, auch wenn es früher einmal üblich gewesen war, die Parkplätze wieder freizugeben. Im Übrigen seien hier wohl dann auch statische und haftungsrechtliche Fragestellungen zu beantworten.