Beschluss:

 

Die Gemeinde Passade wird eine Stellungnahme zum 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zur Windenergienutzung abgeben. Spätester Abgabetermin der Stellungnahme ist der 04.01.2019. Zur Erarbeitung der Stellungnahme wird eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Zur fachlichen Unterstützung wird die Gemeinde Passade geeignete Gutachter beauftragen. Die Kosten für das Gutachten betragen max. 5.000,00 € und werden zu einem großen Teil von der Passader Bürgerinitiative getragen, die Gemeinde beteiligt sich mit 1.500,00 €.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2018 beschlossen werden und sollte ca. 10 Tage vorher zur Beratung vorliegen.

 

Der Kreis Plön wird ebenfalls eine Stellungnahme abgeben. Um die Hinweise der Gemeinde Passade einfließen zu lassen, müssen diese dem Kreis Plön bis spätestens 01.10.2018 vorliegen. Da in dem verbleibenden kurzen Zeitraum keine fundierten Ergebnisse zu erarbeiten sind, stellt die Gemeinde Passade dem Kreis die verabschiedete Stellungnahme vom Juni 2017 sowie das Schreiben des Bürgermeisters vom 27.07.2018 an den Innenminister zur Verfügung.


Bürgermeister Rönnau erläutert den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern die 2. Offenlegung der Teilfortschreibung anhand der Karte. Die im Juni 2017 erarbeitete Stellungnahme der Gemeinde, gegen die Ausweisung eines Windenergiegebietes in Nähe des Gemeindegebietes, wurde nach Auffassung der Gemeinde Passade nicht ausreichend berücksichtigt. Die Probstei hatte zwar in der ersten Offenlegung noch 5 ausgewiesene Gebiete, die sich jetzt in der 2. Offenlegung auf 3 Gebiete reduziert hat, allerdings verbleiben weiterhin ca. 72 ha für den Anlagenbau in den Gemeindegebieten Fiefbergen, Fahren und Passade bei einer Entfernung zum Ortsrand Passade von 800 m.

Zurzeit werden 7 Anlagen im Gemeindegebiet Fiefbergen betrieben, davon fallen durch die neue Ausweisung 3 Anlagen raus. Ein Repowering der bestehenden Anlagen ist außerdem möglich. In welcher Form genau sich das ausgewiesene Gebiet von ca. 72 ha entwickelt, ist nicht absehbar.

Aufgrund großer Initiative und Engagement sollte eine weitere Stellungnahme erarbeitet werden. Es liegt bereits ein Angebot eines geeigneten Gutachters vor und unterstützend soll eine  Arbeitsgruppe gebildet werden.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0