Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses trifft die Gemeindevertretung folgende Feststellungen:

 

1. Sämtliche gewählten Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.

2. Bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das

    Wahlergebnis in der Gemeinde oder die Verteilung der Sitze aus den Listen beeinflusst haben

    könnten, nicht aufgetreten.

3. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist  ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

4. Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wird die Gemeindewahl vom 06.05.2018 für gültig

    erklärt.

 

 


Gemeindevertreter Herr Kus erläutert die Vorlage zur Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018.


Stimmberechtigte:

 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0