Frau Kleinfeld, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, verpflichtet Frau Hey gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

Anschließend werden die bürgerlichen Mitglieder Christa Sandkamm, Kai Rönnau, Sebastian Bauer und Uwe Dierck von Frau Hey ebenso per Handschlag gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung verpflichtet.