Herr Bürgermeister Wenzel erläutert zunächst seine Intention, warum er den Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt hat. Zum Zeitpunkt der Einladung zu dieser Sitzung war nicht klar, dass so schnell so viele Unterschriften eingehen. Mit Stand heute Abend liegen aber bereits 525 Unterschriften vor, so dass er sich veranlasst sehe, die Planung einzufrieren.

 

Auf einen Hinweis von Frau Gemeindevertreterin Kuhn erläutert Herr Bürgermeister Wenzel die bisherige Zeitschiene. Außerdem erklärt er auf eine entsprechende Frage von Herrn Gemeindevertreter Slenczek nach möglichen Regressauswirkungen, dass bei einem Stopp der Maßnahme in diesem Stadium Regressansprüche in dem Sinne nicht zu erwarten sind. Man müsse den Planer natürlich bezahlen und man werde möglicherweise die Fördermittel verlieren.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann verweist darauf, dass es aber auch die Möglichkeit gebe, eine Verlängerung der Fördermittelbewilligung zu beantragen. Frau Grulich erläutert in dem Zusammenhang, dass dies richtigerweise möglich sei. Die bewilligten Fördermittel beziehen sich aber auf den Standort Rosengarten. Sollte tatsächlich ein alternativer Standort zum Tragen kommen, müssen Fördermittel erneut beantragt werden. Ob für einen alternativen Standort Fördermittel bewilligt werden, könne nicht vorausgesagt werden.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion an, in deren Verlauf Herr Bürgermeister Wenzel abschließend erklärt, dass es angesichts des jetzigen Stands des Bürgerbegehrens und der vorgetragenen Zeitschiene geboten ist, die Maßnahme einzufrieren.

 

Frau Grulich erläutert auf Nachfrage von Herrn Gemeindevertreter Meggle das weitere Verfahren des Bürgerbegehrens. Grundsätzlich müsse der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit stattfinden.