Der Anregung eines Bürgers, die Fahnenmasten an der Mole wieder aufzustellen und somit das Steiner Erkennungszeichen wieder Aufzuwerten, wird erst in 2019 gefolgt.

 

Zum Schwimmponton kann im öffentlichen Teil der Sitzung nichts Neues bekannt gegeben werden.

 

Die Berichterstattung in der Presse über die „Küstenparty“ wurde im Allgemeinen als übertrieben wahrgenommen. Auch der massive Polizeieinsatz hinterließ keinen guten Eindruck. Die Veranstalter hätten sich gewünscht, dass die Polizei zwar im Vorwege Präsenz gezeigt und gezielt Plätze aufgesucht hätte, an denen sich erfahrungsgemäß mögliche Randalierer treffen, dass aber auf dem Festgelände selber die eigene Security für Ordnung sorgt, da sie die Personen oft kennt und gezielter vorgehen kann.

Die hohen Sicherheitsauflagen des Ordnungsamtes führten zu einer Kostenexplosion und zu einem vierstelligen Minusbetrag für den Fischerverein.

Auch die Tatsache, dass am Freitag für die „Küstenparty“ Eintritt erhoben wurde und am Samstag nicht, erklärt sich durch die Genehmigung der Veranstaltung durch das Ordnungsamt, das nur für den ersten Tag strenge Sicherheitsauflegen festgelegt hatte, nicht aber für den Samstag.

Da es die generelle Befürchtung gibt, dass die Organisation und Durchführung solcher Veranstaltungen wegen der hohen Auflagen zukünftig finanziell nicht mehr zu schaffen sein könnte, will sich Herr Bürgermeister Dieterich mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden in Verbindung setzen und nach gemeinsamen Lösungen suchen.

 

Die am kommenden Mittwoch stattfindende Einwohnerversammlung zum B-Plan Nr. 14 wurde nach Meinung einiger Bürger nur unzureichend bekannt gegeben. Der Termin wurde zwar entsprechend den Bestimmungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Stein im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Probsteier Herold“ veröffentlicht, jedoch erfolgte keine Einladung per Post oder weitere Hinweise und Informationen in der Presse, z.B. in den Kieler Nachrichten. Herr Dieterich erklärt, dass es sich um ein übliches Prozedere handele und daher der Bürgerbeteiligung zum B-Plan Nr. 14 kein höherer Stellenwert eingeräumt wurde. Aber er nimmt die Kritik an und wird bei zukünftigen Projekten eine über die Satzungspflicht hinausgehende Bekanntmachung umsetzen.