Die Bürgermeisterin verliest ein Schreiben eines Berufsimkers aus Kiel. Er bittet darum, in der Ausgleichsfläche südlich des Irrgartens Bienenvölker aufstellen zu dürfen.

Ausschussvorsitzender Dr. Christensen gibt weitere Erläuterungen.

Die in einem Sozialverband lebende Honigbiene gilt als Nutztier. In guten Trachtzeiten können pro Volk hohe fünfstellige Individuenzahlen erreicht werden. Wichtig für Landwirte und Gärtner ist die Honigbiene als Bestäuberin von Obstbäumen und Rapspflanzen. Der Imker selbst freut sich auf den Ertrag auch aus der Linden-, Heide- und Sommerblumenblüte. Nicht unerwähnt bleiben soll auch der Beflug des Jakobskreuzkrautes, welches nachweislich den Giftstoff PA (Pyrrolizidin-Alkaloide) enthält.

Viele Naturschützer sehen in der Honigbiene eine starke Konkurrenz zu unseren heimischen, einzeln lebenden Bienen, den Solitärbienen. Das zurzeit knappe Nahrungsangebot wegen der anhaltenden Trockenheit würde den Konkurrenzdruck durch die Honigbiene erheblich verstärken und sie möglicherweise verdrängen.

Wenn Bienenvölker auf öffentlichen Grund aufgestellt werden sollten, ist im Vorwege zu klären, ob die Gemeinde regresspflichtig gemacht werden kann, falls Wanderer auf Bienenstiche allergisch reagieren sollten. Zu hinterfragen ist auch, wie viele Völker aufgestellt werden sollen und ob sie dauerhaft hier verbleiben.

 

Die Problematik „Regenwasser im neuen Baugebiet“ wird beraten werden müssen.

 

Umgestaltung des Stauwehres an der L50: Die Sohlgleite kann nicht in der ursprünglich geplanten Form gebaut werden. Vorgesehen ist jetzt ein Betontrog von 50 bis 100 m Länge, der als technisches Bauwerk zu sehen ist und somit eingezäunt werden muss. Insgesamt wird auf einer Länge von ca. 200m der Lauf der Hagener Au „eingebettet“ werden.

Der Beirat empfiehlt der Gemeinde, den GUV Selenter See aufzufordern, zu prüfen,

a)      ob der Lauf der Hagener Au als Mäander in Teilbereichen wieder hergestellt werden kann

und

b)      ob statt einer Betongleite ein anderes technisches Bauwerk zum Einsatz kommen kann (z.B. Beckenschlitzpass o.ä.), um eine Einzäunung zu vermeiden und um den Eingriff in das Bachbett der Hagener Au zu minimieren.

 

Thematisiert werden auch die Felder:

·        Insektenschutz

·        Kiel-Schönberger Eisenbahn

·        Parkbegehungen

·        Wildblumenwiesen: Die im Park vorgesehene Wildblumenwiese wird vom Landesamt für Denkmalpflege nicht toleriert. Das Landesamt empfiehlt der Gemeinde dagegen, Sträucher nach historischen Vorgaben zu pflanzen.