Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Herr Gemeindevertreter Slenczek weist darauf hin, dass die beschlossene Hauptsatzungsänderung, die als Anlage zur Niederschrift angekündigt wurde, der Niederschrift tatsächlich nicht beigefügt war.

 

Amtsmitarbeiterin Grulich erklärt, dass es sich hierbei um ein Versehen handelt. Die Anlage werde nachgereicht.