Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg“ zu (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem landschaftsplanerischen Fachbeitrag, der artenschutzrechtlichen Bewertung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Bürgermeister Sinjen und Gemeindevertreter Sinjen verlassen wegen der Besorgnis der Befangenheit den Raum. Gemeindevertreter Szidat übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Herr Szidat verweist auf die Sitzungsvorlage und bittet Herrn Blank, die Abwägung zu den vorgetragenen Anregungen aus dem Offenlegungsverfahren vorzustellen.

 

Herr Blank erläutert die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan anhand einer Präsentation. Hierzu geht er zunächst auf den Planentwurf und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes ein. Es sind während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen keine Stellungnahmen von Bürgern eingereicht worden. Auch die Träger öffentlicher Belange haben nur überwiegend Hinweise gegeben, die keiner Abwägung bedürfen. Insbesondere hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bewertung hingewiesen. Da geht es z.B. um die Aufhängung von Nistkästen für Fledermäuse. Die untere Wasserbehörde des Kreises Plön hat darauf hingewiesen, dass es noch keine Genehmigung für das bereits bestehende Regenrückhaltebecken gibt. Dies ist nachzuholen. Eine vom Ingenieurbüro Hauck erstellte hydraulische Berechnung hat jedoch ergeben, dass auch das zusätzliche Regenwasser aus dem geplanten Neubaugebiet über das Regenrückhaltebecken abgeleitet werden kann. Zur Abfallbeseitigung wurde vorgetragen, dass der vorhandene Wendehammer nicht ausreichend groß ist, damit Müllfahrzeuge dort wenden können. Herr Blank erklärt hierzu, dass die im Katasterplan ausgewiesene Fläche gemäß den vorgeschriebenen Richtlinien ausreichend groß für Müllfahrzeuge ist. Es mag jedoch sein, dass die Fläche z.B. durch Heckeneinwuchs tatsächlich verkleinert wurde. Hier ist ggf. ein Rückschnitt erforderlich. Dann hat die Industrie- und Handelskammer vorgetragen, dass auch sonstiges nicht störendes Gewerbe zugelassen werden sollte. Hierzu erklärt Herr Blank, dass die gesamte Umgebung von Wohnbebauung geprägt ist und auch die Erschließung nicht tragfähig genug wäre, um Schwerlastverkehr aufzunehmen. Die Anregung wird daher zurückgewiesen.

 

In der sich kurz anschließenden Diskussion wird vorgetragen, dass auf Seite 5 der Begründung die Grundschule von Wisch aufgeführt ist. Die gibt es jedoch nicht mehr, sodass dies zu berichtigen ist. Dann ist auf Seite 13 der Begründung die Gemeinde Heikendorf genannt, hier muss es Krokau heißen. Weiterhin wird auf Rechtschreibfehler im landschaftsplanerischen Fachbeitrag hingewiesen, diese sind noch zu korrigieren.

 

Herr Szidat verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen:          6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 2

 

Bürgermeister Sinjen und Gemeindevertreter Sinjen nehmen wieder an der Sitzung teil, der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung.