Wahlbeschluss:

 

Zur zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin der Gemeinde Stakendorf wird

 

¾     Lisa Strohschänk

 

gewählt.


Auf Befragen des Protokollführers wird auf eine geheime Wahl (§ 33 Abs. 3 Satz 2 GO in Verbindung mit § 40 Abs. 2 GO) verzichtet. Es ergeht der Hinweis auf die Regelung des § 33 Abs. 3 GO; das Vorschlagsrecht ist insoweit auf Mitglieder der Fraktion der AFWS beschränkt.

 

Es wird Lisa Strohschänk zur Wahl vorgeschlagen.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit wurde Lisa Strohschänk zur zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin der Gemeinde Stakendorf gewählt. Die Ernennungsurkunde wird vom Bürgermeister, Ernst Hansen, unterschrieben und ausgehändigt.

 

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde wird die zweite stellvertretende Bürgermeisterin vereidigt und leistet den Beamteneid.