Frau Bürgervorsteherin Nebendahl bittet um Wahlvorschläge.

 

Vorgeschlagen wird Herr Wolfgang Mainz. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen mit Handzeichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Wolfgang Mainz zum 2. Stellv. Bürgervorsteher.

 

Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt fest, dass damit Herr Mainz zum 2. Stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist. Sie verpflichtet Herrn Mainz gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.