Frau Bürgervorsteherin Nebendahl bittet um Wahlvorschläge.

 

Vorgeschlagen wird Herr Jürgen Cordts. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen mit Handzeichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Jürgen Cordts zum 1. Stellv. Bürgervorsteher.

 

Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt fest, dass damit Herr Cordts zum 1. Stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist. Sie verpflichtet Herrn Cordts gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.