Sitzung: 21.06.2018 Gemeindevertretung
Herr Gemeindevertreter Lühr
bittet um Wahlvorschläge.
Vorgeschlagen wird Frau Christine Nebendahl.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Da geheime Wahl nicht beantragt wird,
erfolgt die Abstimmung offen mit Handzeichen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die
Gemeindevertretung wählt Frau Christine Nebendahl zur Bürgervorsteherin.
Stimmberechtigte: |
18 |
||
Ja-Stimmen: 18 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Herr Gemeindevertreter Lühr stellt fest,
dass damit Frau Nebendahl zur Bürgervorsteherin gewählt worden ist.
Herr Gemeindevertreter Lühr verpflichtet Frau
Nebendahl gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur
gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre
Tätigkeit ein.
Die neugewählte Bürgervorsteherin bedankt sich für das Vertrauen und übernimmt die Sitzungsleitung.