Herr Gemeindevertreter Lühr bittet um Wahlvorschläge.

 

Vorgeschlagen wird Frau Christine Nebendahl. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen mit Handzeichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Frau Christine Nebendahl zur Bürgervorsteherin.

 

Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Lühr stellt fest, dass damit Frau Nebendahl zur Bürgervorsteherin gewählt worden ist.

 

Herr Gemeindevertreter Lühr verpflichtet Frau Nebendahl gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

 

Die neugewählte Bürgervorsteherin bedankt sich für das Vertrauen und übernimmt die Sitzungsleitung.