Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt fest, dass Herr Arnold Lühr das älteste Mitglied der Gemeindevertretung ist und daher für die Leitung der Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers zuständig ist. Gegen diese Feststellung erhebt sich kein Widerspruch.