Herr Gemeindevertreter Petrowski bittet zunächst noch einmal um Erläuterungen zum Wahlverfahren.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass nach der gebotenen Anrechnung der Sitzzahlen der Fraktionen nunmehr die nächsthöchste Höchstzahl wieder bei den Grünen liege. Das bedeute, dass grundsätzlich der vierte stellvertretende Bürgermeister aus den Reihen der Grünen vorgeschlagen werden müsse. Dies sei nur dann anders, wenn die Grünen auf ihre Rechtsposition verzichten. In diesem Fall geht die Rechtsposition auf die Fraktionen mit der nächsthöchsten Höchstzahl über. Dies sind bei gleicher Höchstzahl die CDU und die LWG Fraktion. Wenn diese beiden Fraktionen verzichten, geht die Rechtsposition auf die Fraktion mit der nächsthöchsten Höchstzahl über. Dies ist die SPD-Fraktion. Wenn die SPD-Fraktion auf ihre Rechtsposition verzichte, dann sei ein Wahlvorschlag, der den fraktionslosen Gemeindevertreter zum Inhalt habe, zulässig. Die Zulässigkeit dieses Vorschlags setze also den Verzicht aller Fraktionen auf ihre Rechtsposition voraus.

 

Herr Gemeindevertreter Petrowski bittet um eine Sitzungsunterbrechung. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause.

 

Herr Bürgermeister Wenzel stellt fest, dass die Grünen Fraktion bereits auf ihre Rechtsposition, dass der vierte stellvertretende Bürgermeister aus ihren Reihen kommt, verzichtet hat. Dies wird von Herrn Gemeindevertreter Meggle bestätigt.

 

Herr Bürgermeister Wenzel verweist auf die Ausführungen von Herrn Amtsdirektor Körber und erkundigt sich, ob es weitere Verzichtserklärungen gibt.

 

Herr Gemeindevertreter Petrowski erklärt, dass die CDU-Fraktion nicht auf ihre Rechtsposition verzichtet, sondern Herrn Jörg Erdmann zur Wahl vorschlägt.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Herr Bürgermeister Wenzel bittet daher um Abstimmung.

 

Geheime Wahl wird nicht beantragt. Die Wahl erfolgt daher offen durch Handzeichen.

 

Für Herrn Erdmann werden 4 Ja-Stimmen abgegeben. Herr Bürgermeister Wenzel erkundigt sich, ob es Gegenstimmen gibt. Die Abstimmung ergibt 10 Gegenstimmen. Amtsmitarbeiterin Grulich weist darauf hin, dass für das Wahlverfahren das sog. Meiststimmenverfahren gilt mit der Folge, dass Nein-Stimmen keinen Stimmwert haben. Herr Amtsdirektor Körber zitiert die entsprechenden Vorschriften aus der Gemeindeordnung. Es entbrennt eine Diskussion, in deren Verlauf sich die Frage stellt, ob es noch möglich ist, dass noch ein Gegenkandidat aus den Reihen der LWG-Fraktion benannt werden kann.

 

Herr Bürgermeister Wenzel unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause zur Klärung der Rechtslage.

 

Im Anschluss daran bittet Herr Bürgermeister Wenzel Herrn Amtsdirektor Körber das Ergebnis der Rechtsprüfung mitzuteilen.

 

Herr Amtsdirektor Körber erklärt, dass nach Auffassung der Verwaltung der Vorschlag eines Gegenkandidaten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sei, da das Wahlverfahren bereits begonnen worden ist. Die Ja-Stimmen sind bereits abgegeben worden. Damit ist Herr Erdmann schon gewählt, da auf ihn die meisten Stimmen entfallen sind. Nein-Stimmen haben wie bereits ausgeführt keinen Stimmwert, so dass jetzt nur noch verbliebe, die Anzahl der Enthaltungen festzustellen.

 

Es gebe in der Gemeindeordnung nun mal unterschiedliche Wahlverfahren, nämlich das Meistimmenverfahren nach § 40 GO, in dem es nur auf die für einen Kandidaten entfallenden Stimmen, also die Ja-Stimmen ankomme und das allgemeine Beschlussverfahren nach § 39 GO, in dem auch die Nein-Stimmen mitzählen. Für die Wahl der stellv. Bürgermeister gelte nun aber das Meiststimmenverfahren. Die Verwaltung habe dies auch in ihren Erläuterungen für die Mitglieder der Gemeindevertretung dargestellt und auch in einem gemeinsamen Gespräch, zu dem alle Gemeindevertreter eingeladen waren, erläutert. Er ziehe sich aber durchaus den Schuh an, dass er auf die vorhin gestellte Frage von Herrn Gemeindevertreter Petrowski das Meiststimmenverfahren heute noch einmal hätte erläutern können. Er habe die Frage von Herrn Petrowski aber nicht auf das anzuwendende Wahlverfahren, sondern auf die Frage nach der Zulässigkeit von Wahlvorschlägen in Bezug auf die Berücksichtigungspflicht der Sitzzahlen der Fraktionen bezogen. Der Umstand, dass Herr Bürgermeister Wenzel nach dem Wahlvorschlag von Herrn Petrowski nicht ausdrücklich danach gefragt habe, ob weitere Wahlvorschläge vorliegen, hält er nicht für geeignet, die Wahl wiederholen zu lassen. Jeder Gemeindevertreter hätte die Möglichkeit gehabt, einen Gegenkandidaten vorzuschlagen. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

 

Herr Gemeindevertreter Fleischfresser erkundigt sich, ob es die Möglichkeit gebe, dass er sich kurzfristig noch einer Fraktion anschließe. Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass dies nicht durch einseitige Erklärung eines Gemeindevertreters möglich sei, da hierbei auch die Fraktion im Rahmen einer Fraktionssitzung zustimmen müsse. Er erinnert daran, dass die Fraktionserklärungen bereits abgegeben worden sind, und dass das Wahlverfahren für den 4. Stellv. Bürgermeister bereits begonnen worden sei. Die Ja-Stimmen sind schon abgegeben worden und bereits protokolliert. Die Verwaltung hält es daher rechtlich für geboten, den Wahlvorgang abzuschließen.

 

Herr Bürgermeister Wenzel fragt im Anschluss daran die Stimmenthaltungen ab und stellt das Wahlergebnis fest:

 

Auf Herrn Erdmann entfallen             4 Stimmen

Enthaltungen:                                      3 Stimmen

 

Herr Bürgermeister Wenzel stellt fest, dass damit Herr Jörg Erdmann zum vierten stellvertretenden Bürgermeister gewählt ist. Er händigt ihm die Ernennungsurkunde aus und nimmt ihm den Beamteneid ab.