Sitzung: 14.06.2018 Gemeindevertretung
Gem. § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.
Sitzung: 14.06.2018 Gemeindevertretung
Gem. § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.