Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht mit landschaftsplanerischer Stellungnahme werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Dem Tagesordnungspunkt liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen beidseitig des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang Probsteierhagen und südlich der Schule und der Straßen Kellerrehm und Dabeler Ring gefasst. Nach einem Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums, der Landesplanungsbehörde sowie des Kreises Plön wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.09.2017 beschlossen, den Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Flächen westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule zu reduzieren.

 

Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde am 15.02.2018 in Form einer Informationsveranstaltung im Schloss Hagen durchgeführt. Die vorzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 12.02.2018 eingeleitet. Es wurde um Abgabe einer Stellungnahme bis 19.03.2018 gebeten.

 

Der Planentwurf wurde sodann insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung der Grünflächen zu den Bauflächen sowie hinsichtlich des Standortes der Kindertagesstätte noch einmal überarbeitet.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des vorzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes damit zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Probsteierhagen hat sich auf seiner Sitzung am 22.05.2018 bereits intensiv mit dieser Thematik befasst. Von dort kommt die mehrheitliche Empfehlung an die GV den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros Blank zu folgen, dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes insgesamt zuzustimmen und zur Offenlegung zu bestimmen.

 

Herr Blank erläutert in seinem Vortrag nochmals sehr anschauend und detailliert das vorhandene Planungsgebiet, das Planungsverfahren insgesamt und den erfolgten Abwägungsprozess.

Zahlreiche mehr oder weniger umfangreiche Stellungnahmen sind eingegangen, die im Einzelnen durch Herrn Blank vorgetragen werden.

Die erfolgten Hinweise wurden – sofern als erforderlich und begründet erachtet – im vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt und entsprechend eingearbeitet.

 

Bürgermeister Pfeiffer bedankt sich bei Herrn Blank für seine Erläuterungen.

 

Nachfragen aus den Reihen der Gemeindevertretung betreffen insbesondere die Verkehrsplanung und den Lärmschutz.

Frau Pluhar und Herr Fahrenkrog halten es für widersprüchlich, dass die Verkehrsbehörde eine Linksabbiegespur aus Richtung Tökendorf kommend für erforderlich hält, Die Stellungnahme unter Berücksichtigung des erstellten Verkehrsgutachtens aber eine Erforderlichkeit nicht anerkennt. Ebenso kann nicht nachvollzogen werden, warum in Anbetracht des Vorhandenseins einer Schule und einer Kindertagesstätte und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommens ein Kreisel nicht als notwendig erachtet wird.

 

Herr Blank gibt hierzu entsprechende Hinweise und stellt auch klar, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwall o.ä.), insbesondere für den Bereich des Wulfsdorfer Weges nicht erforderlich sind.

Die Anlage eines Kreisverkehrs ist Sache des B-Planverfahrens. Heute geht es nur um das F-Planverfahren. Aus verkehrsrechtlicher Sicht besagt das Verkehrsgutachten, dass ein Linksabbieger nicht erforderlich ist, da die von der Verkehrsbehörde selbst erstellten Kriterien nicht erreicht werden.

 

Herr Timm und Herr Fahrenkrog weisen auf die dringende Notwendigkeit des Austausches mit dem Schulverband hin. Dieser plant gerade die Neugestaltung des Schulhofes mit den dazugehörigen Spielflächen. Wenn dort neue Spielflächen entstehen, kann sich die Gemeinde dort einbringen und eine gemeinsame Nutzung kann erfolgen. Die Neuanlage eines weiteren Spielplatzes im Neubaugebiet macht dann  keinen Sinn.

Bgm. Pfeiffer berichtet, dass er dieses bereits auf der letzten Sitzung der Schulverbandsvertretung angesprochen habe und dieses entsprechend berücksichtigt wird.

 

Um den Zuhörern Gelegenheit zu geben sich in die Debatte einbringen und Fragen stellen zu können, unterbricht Bgm. Pfeiffer die Sitzung um 20.12 Uhr und setzt die Sitzung um 20.17 Uhr fort.

 

Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0