Frau Andrea Harrje hat eine Frage zum nichtöffentlichen TOP Minigolfplatz. Sie erklärt, dass sie als Schwester vom jetzigen Pächter nachfragt und da ihr Bruder nicht Einwohner der Gemeinde Laboe ist.

Herr Amtsdirektor Körber erklärt, dass sie auch als bürgerliches Mitglied gem. § 22 GO befangen ist.

Herr Rüder erklärt, dass er Mieter des Minigolfplatzes ist. Die Minigolfbahnen befinden sich in seinem Eigentum; er hat nur den Platz von der Gemeinde angemietet. Der Vertrag lief zum 01.01.2018 aus. Er möchte den Minigolfplatz in seiner jetzigen Form weiter betreiben. Nach seiner Kenntnis soll es noch weitere Interessenten geben. Bisher sind mit ihm noch keine Verhandlungen aufgenommen worden; er hatte lediglich Kontakt mit einer Amtsmitarbeiterin.

Frau Bürgermeisterin Mordhorst berichtet, dass die Vertragsangelegenheit erst jetzt im Ausschuss abschließend beraten wird und sie dann zu ihm Kontakt aufnehmen wird.

 

Frau Kleinfeld bittet das Amt um Auskunft, ob es für andere Parteien und Wählergemeinschaften besondere Erlaubnisse zum Anbringen von Wahlplakaten gäbe. Sie hätte dann für die LWG auch eine derartige. Herr Körber verneinte dies. Auf nochmalige Nachfrage erläuterte er, dass er neulich im Beisein aller Fraktionen ohne bestimmte zu erwähnen, auf die Einhaltung der Auflage hingewiesen hab. Wenn es nun gleichwohl Beanstandungen gäbe, dann möge man sie mitteilen. Das Amt sei nicht in der Lage und auch nicht willens anlasslos zu prüfen.